Wiedereinführung einer Sperrklausel: Wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

22.09.2015

Heute haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen auf eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen geeinigt. „Die heutige Entscheidung ist eine Stärkung für alle kommunalen Vertretungskörperschaften und die kommunale Familie. Wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus hat sich in den Gemeindevertretungen seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht. Dadurch sind die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet.

 

Die NRW-CDU hat sich bereits im Januar per Fraktionsbeschluss klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Die 2,5 Prozent scheinen geeignet, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf liefert Voraussetzung für eine verfassungsfeste Lösung “

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