„Europäische Integration als Herausforderung für kommunale Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik“

25.03.2005

– Arbeitskreis Europa der CDU Neuss lud zu Podiumsdiskussion-
Auf seiner jüngsten Veranstaltung hatte der Arbeitskreis Europa des CDU-Stadtverbandes Neuss unter der gemeinsamen Leitung von Bärbel Kohler und Dr. Jörg Geerlings ein hochkarätiges Referententeam zum Thema „Europäische Integration“ eingeladen. Hierzu zählten Kreis-Wirtschaftsförderer Jürgen Steinmetz, der u.a. berichtete, dass von den ca. 1.600 Förderprogramme, die bundes- und europaweit zur Verfügung stehen nicht alle Finanzmittel, nur 60% der Mittel, abgerufen würden, was zum Teil an der Unkenntnis oder am bürokratischen Aufwand – genannt wurde ein abschreckendes 60-seitiges Antragsformular – der Beantragung liege.

Hierüber berichtete Ruth Harthe, Europabeauftragte des Rhein – Kreises Neuss, ausführlich. Sie ergänzte ausführlich zu den vielfältigen Aufgaben des Büros, das eine Vorreiterrolle in NRW gehabt und zu den ersten überhaupt gehört habe.
Wie Ruth Harthe betonte auch die nachfolgende Referentin Judith Kloep, Mitarbeiterin der Regionalagentur Standort Niederrhein GmbH, dass in allen Fällen der Förderung ein fachlich- inhaltliches Konzept vorliegen müsse, das im Falle europäischer Fördermittel auch einen europäischen Zusammenhang darstellen müsse. Beide warnten vor dem sogenannten „money-hunting“ und begründeten die langwierige Bearbeitungszeit auch mit der gründlichen Prüfung der Anträge.
Kloep sowie Geschäftsführer Martin Lutz bedauerten, dass seit September 2004 die Förderungen aus dem Europ. Sozialfonds eingestellt worden seien, verwies aber auf die Initiativen für Frauen und Langzeitarbeitslose, die einen Teil der Förderung wieder möglich machen.
Die von Geerlings aufgeworfene Frage, wer denn bei der Fülle an Angeboten überhaupt zuständig sei, führte zu einer intensiven Diskussion um die befürchtete europäische Bürokratisierung.
Bärbel Kohler wies darauf hin, dass in Brüssel oft nur die Rahmenbedingungen für Gesetze, beispielsweise Richtlinien, und dass es eine Besonderheit der deutschen Bundesregierung sei, diese Vorgaben um ein Vielfaches zu übersteigern, exemplarisch zu sehen beim „Antidiskriminierungsgesetz“.

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