Äußere Zeichen, die weltanschauliche Fragen verkörpern, haben in Schulen nichts zu suchen

28.10.2005

Einstimmig hat die CDU-Landtagsfraktion in ihrer heutigen Fraktionssitzung den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP zum so genannten „Kopftuchverbot“ für Lehrerinnen verabschiedet. CDU-Fraktionschef Helmut Stahl verwies auf die fast zweijährige in Fraktion und Landtag geführte breite Diskussion und machte deutlich, dass der Gesetzentwurf ein wichtiges Anliegen der Regierungsfraktionen sei und sowohl dem Grundgesetz als auch der Landesverfassung NRW entspreche. Stahl: „Wir wollen keine religiösen Motive verletzen. Aber äußere Zeichen wie das Kopftuch, die weltanschauliche Fragen verkörpern und etwa den grundgesetzlichen Schutz der Gleichberechtigung bestreiten, haben in unseren Schulen nichts zu suchen. Mit klaren Formulierungen, was geht und was nicht geht, sorgen wir jetzt für Rechtssicherheit.“

Die zentrale Aussage dazu in dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Christdemokraten und Freien Demokraten lautet: „Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.“

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