Videoüberwachung in der Innenstadt

10.05.2006

Zur Diskussion um Videoüberwachung in der Neusser Innenstadt erklären Heiner Cöllen, Mitglied des geschäftsführenden Parteivorstands sowie der CDU-Vorsitzende Dr. Jörg Geerlings:
Die „geharnischte Kritik“ der Opposition hält unseres Erachtens einer näheren Überprüfung nicht stand. Hintergrund der geforderten Videoüberwachung ist nicht „flächendeckende Individual-Kontrolle“, sondern Beweissicherung und Prävention an seit langem bekannten öffentlichen Orten mit fortgesetzter, augenfälliger Gewaltkriminalität zu allen Tages und Nachtzeiten – etwa vor dem Seitenausgang des Hauptbahnhofes bzw. im Bereich Niederstraße/Hamtorwallstraße. Es dürfte von niemandem ernsthaft bestritten werden, dass die Identitätsfeststellung von Tätern durch Videoüberwachung nicht nur dem Interesse von Opfern dient, sondern allgemein im öffentlichen Interesse liegt. Auch dürfte ernsthaft nichts gegen die abschreckende, weitere Straftaten
verhütende Wirkung der an Ort und Stelle dauerhaften Videoüberwachung zu erinnern sein. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“.

Die Forderung nach mehr Polizeipräsenz bei Aufstockung von Personal und Logistik ist berechtigt. Allerdings kann hiermit nicht ernsthaft gegen das Beweissicherungsinstrument „Videokamera“ und die dauerhafte Überwachungsfunktion argumentiert werden. Polizeipräsenz an bekannten Orten von Überfällen kann immer nur temporär sein; eine Polizei, die üblicherweise erst nach dem Geschehen eintrifft, hat naturgemäß keine verlässlichen Erkenntnisse über den oder die unbekannten Täter. Das Wissen um eine verstärkte Polizeiüberwachung an bestimmten Orten wird Kriminelle in gleicher Weise veranlassen, den Ort ihrer Tätigkeit zu verlegen.
hierzu NGZ v. 13.5.2006

#neussbewegt

©2022 Dr. Jörg Geerlings 
Impressum | Datenschutz

CDU Neuss