Vertrag von Maastricht – Am Stabilitätspakt darf nicht gerüttelt werden

12.02.2007

„Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, der vor 15 Jahren von den Regierungen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde, war der entscheidende Schritt hin zur heutigen Europäischen Union“, so der CDU-Vorsitzende Dr. Jörg Geerlings. In diesem Vertrag wurde mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Innen- und Justizpolitik sowie der Einführung einer Unionsbürgerschaft der Weg zu einem politischen Europa beschritten.

Sichtbarstes Zeichen war die Schaffung einer gemeinsamen Währung, die heute in 13 Mitgliedstaaten gültig ist. Sie schafft neben ihrem ökonomischen Nutzen auch eine politische Gemeinschaft. Zugleich ist die Einführung des Euro ein historischer Erfolg der deutschen Politik. Die Europäische Zentralbank wurde nach dem Vorbild der unabhängigen und stabilitätsorientierten Deutschen Bundesbank geschaffen und hat sich dabei als deren würdige Nachfolgerin erwiesen.
Heute gilt es, die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank als Grundlage verlässlicher Geldpolitik zu bewahren und Versuche, diese zu untergraben, nicht zuzulassen. „Der Stabilitätspakt darf nicht angetastet werden“, mahnt Geerlings.
Auch der Grundsatz einer soliden Führung der öffentlichen Haushalte wurde im Vertrag von Maastricht verankert und dank der beharrlichen Arbeit der Regierung Kohl und insbesondere des damaligen Bundesfinanzministers Theo Waigel als Garant für die Stabilität des Euro im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt fortgeschrieben. „Endlich ist es unter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wieder gelungen, die Maastricht-Kriterien in Deutschland einzuhalten“.
Die Schwächen des Vertrags von Maastricht sollte durch den gescheiterten Verfassungsvertrag abgebaut werden, wozu etwa die umständliche Konstruktionen der EU-Institutionen, die Defizite demokratischer Legitimation oder die oft wenig übersichtlichen Verfahren zählen, die auch mit späteren Verträgen nicht behoben werden konnten. Der europäische Verfassungsvertrag wäre demgegenüber ein deutlicher Fortschritt und würde darüber hinaus die Rechte der Bürger und der nationalen Parlamente stärken. Die Bundeskanzlerin sollte daher die deutsche Ratspräsidentschaft für eine Belebung der Verfassungsdebatte nutzen.

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