Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft

23.10.2007

Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sowie für die Tätigkeit von Vereinen verbessert werden. Vor allem wird das Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler gestaltet.

Hierzu sieht das Gesetz eine einheitliche Definition von spendenbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken in nur noch einem Gesetz, nämlich der Abgabenordnung, vor. Des Weiteren soll es keine unterschiedlichen Fördersätze bei unterschiedlichen förderungswürdigen Zwecken mehr geben. Die Verwaltung soll durch die Möglichkeit der maschinellen gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie durch den Wegfall von bestimmtem Prüfaufwand bei den Finanzämtern entlastet werden. Die Steuerentlastung wird für bestimmte freiwillige unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im mildtätigen Bereich unmittelbar durch die Einführung einer Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld) und die Anhebung des Steuerfreibetrags in § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) auf 2.100,00 € im Jahr erreicht. Zudem sollen mit dem Gesetz die gemeinnützigen Körperschaften und die ehrenamtlichen Mitarbeiter durch die Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen, der Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen und durch eine Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer auf jeweils 35.000,00 € finanziell und/oder im Hinblick auf den Arbeitsaufwand weiter entlastet werden.
Quelle: Newsletter Gesetze aktuell

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