Das Ende der Eckkneipe?

09.01.2008

VON ANNELI GOEBELS (NGZ)
Rhein-Kreis Neuss Darüber konnte Dieter Heinz nur den Kopf schütteln – Rauchverbot in Kneipen soll den Umsatz steigern? Der Neusser Gastwirt meldete sich zu Wort: „Die Wirte sind schon genug gebeutelt worden. Erst vor zehn Jahren mussten wir für viel Geld neue Entlüftungsanlagen installieren lassen, damit der Rauch besser abziehen kann. Und nun soll das Rauchen bald ganz verboten werden?!“
Seine Empörung tat der 64-Jährige kund bei einer Diskussionsveranstaltung des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises (GPA) der CDU im Rhein-Kreis unter dem Vorsitz von Dieter Welsink. Moderiert wurde der Abend unter dem Thema „Passivrauchen tötet? Nichtraucherschutz in NRW“ von NGZ-Redakteurin Ruth Wiedner.

„Die einfachste und billigste Methode, mit der sich ein frühzeitiger Tod verhindern lässt, ist die, mit dem Rauchen aufzuhören“ sprach Podiumsteilnehmer Rudolf Henke MdL, erster Vorsitzender des Marburger Bundes (seit 2007) und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Er war es auch, der prognostizierte, dass die Umsätze im Gastgewerbe ab dem 1. Juli steigen werden.
Das zeigten Erfahrungen aus dem Ausland. Außerdem sei mit den Regelungen zum 1. Januar und 1. Juli die Diskussion noch nicht beendet, denn der Gesetzgeber habe bestimmt, dass nach drei Jahren die Erfahrungen überprüft werden. Diese Zeit werden viele seiner „Kollegen“ nicht überleben“ ist sich Dieter Heinz sicher – und das nicht, weil der Glimmstengel sie dahinraffen wird.
Über die schweren Folgen des Passivrauchens klärte Podiumsteilnehmer Dr. Tobias Heintges, Chefarzt am Lukaskrankenhaus, die gut 50 Zuhörer auf. „Weltweit stirbt pro Sekunde ein Mensch an den unmittelbaren Folgen des Rauchens“,teilte der Mediziner mit. Zehn Prozent seien Passivraucher. Und: Wer nicht raucht, dessen Lebenserwartung steige um zehn Jahre.
Einen Überblick über die Gesetzeslage gab Jurist Dr. Jörg Geerlings. Dass die Rauchverbotsregelung den Gastronomen noch eine Frist bis zum 30. Juni einräume, liege daran, ihnen die Möglichkeit zu bieten, technische oder bauliche Vorkehrungen zu treffen. Denn: „Das Rauchverbot gilt zwar umfassend, jedoch ist das Rauchen in abgeschlossenen Räumen gestattet, sofern diese ’nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch’ nehmen“, so Geerlings. Ausnahmen gelten für geschlossene Gesellschaften. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sanktioniert, Geldbußen von fünf bis 1000 Euro seien angedroht.
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Quelle: NGZ v. 9.1.2008

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