Themenabend im Kreishaus zum Vertrag von Lissabon

25.11.2008

Rhein-Kreis Neuss. Vor knapp einem Jahr haben die Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union den Vertrag von Lissabon
unterzeichnet. Über das neue Regelwerk der EU, das den europäischen
Verfassungsvertrag ersetzt, informierte ein gleichnamiger Themenabend, zu dem Landrat Dieter Patt jetzt rund 150 Gäste aus der gesamten Region Mittlerer Niederrhein im Kreishaus Neuss begrüßte. Eingeladen hatten zu der Europa-Veranstaltung der Rhein-Kreis Neuss und die Europa-Union Deutschland, Europäische Bewegung NRW, Kreisverband Neuss. Die Europäische Kommission war vertreten durch Heinz Rudolf Miko, der im Namen ihrer regionalen Vertretung in Bonn ein Grußwort an die Teilnehmer richtete.
Gastreferent des Abends war der Rechts- und Verwaltungsexperte Dr. Jörg Geerlings von der Universität Köln. Das Thema seines Vortrags lautete: „Der Vertrag von Lissabon – Notwendiger Kompromiss oder Zukunftswerk?“. „Europa ist unserer aller Zukunft und es gilt diese Zukunft aktiv mitzugestalten“,betonte Landrat Patt in seiner Rede. Aktuell müsse sich Europa ganz besonders neuen Herausforderungen stellen. Die globalisierte Wirtschaft mit ihren zutage getretenen Risiken, die demografische Entwicklung, der Klimawandel, die Energieversorgung oder Fragen der Sicherheit machten
gemeinsame europäische Anstrengungen nötig. Dafür brauche die kürzlich von 15 auf 27 Mitglieder erweiterte Union „effiziente und aufeinander abgestimmte Instrumente“, so Patt.

Wie Dr. Geerlings erläuterte, wird der Vertrag von Lissabon die Europäische Union auf eine neue, gute Grundlage stellen. So sollen die Institutionen der EU schneller und bürgernäher arbeiten. Ein ständiger Ratspräsident soll künftig mehr Kontinuität in die europäische Politik bringen. Mit dem „Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ will die EU nach außen einheitlicher auftreten. Im EU-Ministerrat werden die Entscheidungsverfahren gestrafft: So sollen Mehrheitsentscheidungen dort zur Regel werden. Das Europäische Parlament wird zudem in weiteren Bereichen zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat.
Die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten erhalten Kontroll- und
Mitwirkungsrechte im europäischen Gesetzgebungsprozess. Die EU-Kommission wird verkleinert: Ab 2014 sollen nur noch 15 statt 27 Kommissionsmitglieder die EU-Gesetzesvorschläge erarbeiten. Außerdem erhalten die Menschen in Europa das Recht, in einem Bürgerbegehren, das mindestens eine Million Unterschriften haben muss, Anliegen an die EU-Kommission heranzutragen.
Quelle: Rhein-Kreis Neuss

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