Dr. Jörg Geerlings für freiwillige Einschränkung bei der Plakatierung zur Landtagswahl
23. März 2012
„In der Vergangenheit wurde die Plakatierung vor Wahlen von vielen Bürgerinnen und Bürgern oftmals als zu intensiv und damit störend empfunden“, meint Dr. Jörg Geerlings (CDU), der Neuss bislang als Landtagsabgeordneter vertreten hat und erneut kandidieren wird. „Ich rege daher eine freiwillige Selbstbeschränkung der Parteien an.“
Nach der Satzung der Stadt Neuss dürfen die Plakate der lokalen Kandidaten sechs Wochen vor dem Wahltermin am 13.05.12 angebracht werden – und damit bereits vor Ostern, dem höchsten Fest im christlichen Kirchenjahr.
„Auch mit einer nach Ostern beginnenden Plakatierung werden die Landtags-Kandidaten vor Ort ihre Wähler noch ausreichend ansprechen und informieren können“, ist sich CDU-Stadtverbandsvorsitzender Geerlings sicher. Geerlings wendet sich daher an die demokratischen Parteien in Neuss, um eine solche freiwillige Selbstbeschränkung zu vereinbaren.