Rot-Grün lässt Kommunen mit Umsetzung der Inklusion allein

29.06.2012

Mit einem Antrag voller unklarer Absichtserklärungen positionieren sich jetzt die rot-grünen Landtagsfraktionen zum Thema Inklusion. Mehr als 1 ½ Jahre nach dem einvernehmlichen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule sind keine Handlungsstrukturen zu erkennen. „Wortreich meldet sich Rot-Grün mit lauwarmen Formulierungen zu Wort, was alles geprüft werden müsse, um die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen zu realisieren“, kritisiert Parteivorsitzender Dr. Jörg Geerlings die Verzögerungstaktik. In den Vorschlägen fehle aber jeder konkrete Maßnahmeplan ebenso wie der Verweis auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzip. Dieses sichere, dass die Kommunen nicht auf den Kosten sitzenbleiben, die durch Landesvorgaben entstehen.

„Die Eltern mit ihren behinderten Kindern haben ein Recht darauf, ihren Wunsch nach gemeinsamer Beschulung in Regelschulen zeitnah erfüllt zu bekommen“, ergänzt Helga Koenemann, Vorsitzende der Frauen-Union und Expertin für das Thema Inklusion. Für einen gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen werden jedoch gut vorbereitete Lehrer in ausreichender Zahl gebraucht. Die Kommunen könnten deshalb nicht allein handeln, da sie z.B. auf die Zuweisung zusätzlicher Fachkräfte für die Schulen angewiesen seien. Unklar bleibe dabei aber auch die Zukunft der vorhandenen Förderschulen, die hervorragende Arbeit leisten.

„Trotz der fehlenden Landesvorgaben werden wir im Blick behalten, dass die Stadt einen kommunalen Inklusionsplan vorlegt“, so Koenemann und Geerlings abschließend. Dieser werde alle Maßnahmen beinhalten, für die die Stadt selbst verantwortlich sei. Dazu gehöre z.B. die Kinderbetreuung in Kitas und Horten.

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