Großer Wurf nicht gelungen – Echter Sonn- und Feiertagsschutz von Rot-Grün ignoriert

26.10.2012

„Mit der jetzt von Rot-Grün vorgelegten Novelle des Ladenöffnungsgesetzes wird keine Klarheit geschaffen – im Gegenteil, der Sonn- und Feiertagsschutz wird sogar aufgeweicht“, erklärt CDU-Vorsitzender Dr. Jörg Geerlings. Die Absicht, Bäckereien, Blumen- und Zeitschriftenläden jeweils am ersten Feiertag an Ostern, Pfingsten und Weihnachten öffnen zu lassen, widerspreche allen bisherigen Lippenbekenntnissen der Landesregierung. Dabei verkenne Rot –Grün völlig, dass jeweils der erste der christlichen Feiertage der wichtigste sei. „Großen Ankündigungen seit Jahr und Tag sind keine Taten gefolgt“.

Auch die weiteren Änderungen sind nicht nachvollziehbar. Die Samstagsöffnungszeiten hätten sich ohne Einfluss des Gesetzgebers ganz allein auf ein akzeptables Maß beschränkt. „Rot-Grün hätte dafür sorgen können, die Sonntagsöffnungszeiten ganz zu untersagen oder sie für eine Stadt auf maximal vier zu beschränken“, unterstreicht Geerlings. Stattdessen bleibt es dabei, dass stadtteilbezogen geöffnet werden darf, so dass es insgesamt bis zu 13 Sonntagsöffnungen in einer Stadt geben kann. Woher die Zahl von 13 Sonntagen dabei komme, bleibe wohl das Geheimnis von SPD und Grünen, so Geerlings abschließend.

#neussbewegt

©2022 Dr. Jörg Geerlings 
Impressum | Datenschutz

CDU Neuss