Sportunterricht an Grundschulen muss gesichert werden

03.02.2015

Bislang war es in Grundschulen gängige und gut funktionierende Praxis, den Sportunterricht von den Klassenlehrern zu geben, da einerseits die Grundschulkinder nur von möglichst wenigen Lehrern unterrichtet werden sollen und andererseits Sportlehrer an Grundschulen kaum verfügbar sind. Dieses Problem hat nun massiv auch Neusser Grundschulen erreicht, die teilweise keinen Sportunterricht wegen der eingetretenen Rechtsunsicherheit durch einen neuen Erlass des Landes erteilen.

„Dass die Sport unterrichtenden Lehrer in den Grundschulen von jetzt auf gleich eine weitere Qualifikation (Sportstudium) vorweisen müssen, hat nur eine Konsequenz: Den Ausfall des Sportunterrichts“, erklärt CDU-Parteivorsitzender Dr. Jörg Geerlings. „Der Sportunterricht in der Grundschule ist wichtig, um Kinder an Sportarten heranzuführen und dem Bewegungsmangel entgegenzusteuern. Daneben besitzt der Sport eine nicht zu unterschätzende integrative Wirkung. Das Land darf den Sportunterricht an Grundschulen nicht durch seine Regelungswut verhindern, sondern soll den Schulen die Erteilung des Unterrichts ermöglichen.“

Einen Wertungswiderspruch sieht Geerlings schon darin, dass die Anforderungen an den Unterricht in den Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) andere sind. Dort unterrichten richtigerweise auch Personen, die beispielsweise eine Trainerlizenz haben und sich in Vereinen engagieren.

„Die Landdesregierung muss den Schulen rechtsicher die Erteilung von Sportunterricht ermöglichen“, so Geerlings. Der Ausfall von Sportunterricht sei keine akzeptable Alternative.

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