CDU lehnt kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ab
15. März 2017
Der Antrag zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer ist im Landtag Nordrhein-Westfalen gescheitert. Die Antragsteller der Regierungskoalition von SPD und Grüne sowie der Piratenpartei erreichten in der Abstimmung des Plenums nicht die für eine Änderung der Landesverfassung notwendige Zweidrittelmehrheit.
Das Ergebnis bestätigt die Überzeugung der drei CDU-Landtagskandidaten für den Rhein-Kreis Neuss, Heike Troles, Dr. Jörg Geerlings und Lutz Lienenkämper MdL. „Ein generelles kommunales Ausländerwahlrecht würde die Politik für Integration ad absurdum führen. Wer hier wählen möchte, muss auch deutscher Staatsbürger werden wollen. Das Wahlrecht gehört an das Ende einer Integration und nicht an den Anfang“, sagen die drei Landtagskandidaten unisono. Das Vorhaben der der rot-grünen Landesregierung ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. „Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht sagen: Das kommunale Wahlrecht ist an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden. Nordrhein-Westfalen kann hier keinen Sonderweg wählen“, sagt der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper, der in der namentlichen Abstimmung des Plenum wie die gesamte CDU-Fraktion gegen den Antrag gestimmt hat.
Fassungslos macht das Vorhaben der Regierung Kraft die beiden in den Stadträten von Grevenbroich und Neuss aktiven Landtagskandidaten Heike Troles und Dr. Jörg Geerlings geradezu vor dem Hintergrund der aktuellen Lage. „Die türkische AKP von Herrn Erdogan will in Deutschland für sich werben. Käme es zu dem von Rot-Grün gewollten Ausländerwahlrecht, hätten wir schnell AKP-nahe Gruppierungen in unseren Räten und im Kreistag sitzen. Türkische Innenpolitik gehört dort aber nicht hin“, sagen Troles und Geerlings. Es sei bereits schlimm genug, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen in diesen Tagen und Wochen beim Umgang mit Veranstaltungen von türkischen Ministern in Nordrhein-Westfalen alleine lasse.