Abschaffung der Hygiene-Ampel entlastet 150.000 Betriebe im Land

22.07.2017

„Die Abschaffung der unter Rot-Grün beschlossenen Hygiene-Ampel wird rund 150.000 Betriebe im Land vor einem weiteren Bürokratiemonster bewahren“, so der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings zum bevorstehenden Aus für das unter Rot-Grün im Februar verabschiedeten Kennzeichnungssystem. Ab 2020 wären alle Gastronomie-, Bäckerei-, Metzger- und weitere Betriebe im Land durch das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz verpflichtet gewesen, das Ergebnis des jeweils letzten Kontrollbesuches mit der jeweils passenden Ampelfarbe an der Eingangstür zu kennzeichnen.

„Die Aussagekraft der Ampel für die Verbraucher wäre gering, der potentielle Schaden für einen Gastronomen hingegen groß bis möglicherweise existentiell gewesen. Die Hygiene-Ampel war von Anfang an der falsche Ansatz, um Verbraucher vor unhygienischen Zuständen in einem Gastronomiebetrieb zu schützen“, so Geerlings. Die Prüfkriterien seien viel zu vage und unbestimmt festgelegt worden. So hätte selbst das Waschen der Dienstkleidung zu Hause oder eine Verletzung der umfangreichen Dokumentationspflichten bereits zu einem Punktabzug im Bewertungssystem geführt. „Im Ergebnis hätten Umstände, die mit Lebensmittelhygiene an sich nichts zu tun haben, den Ausschlag für eine gelbe Ampel geben und einen Betrieb damit ruinieren können“, so Geerlings. „Sowohl vor als auch nach dem Wahlkampf habe ich mit zahlreichen Unternehmern gesprochen, die von dieser Maßnahme betroffen gewesen wären. In diesen Gesprächen sind immer wieder zwei Dinge sehr deutlich geworden: Erstens, dass die Einhaltung von Hygienevorschriften im ureigenen Interesse der Betriebe liegt – ansonsten bleibt die Kundschaft weg. Und zweitens: An zu wenig Bürokratie, mit der sich Unternehmen schon heute herumschlagen müssen, mangelt es in Nordrhein-Westfalen nicht“, so Geerlings. Eine weitere Belastung der Betriebe mit bürokratischen Maßnahmen hätte sich nicht zuletzt auch auf die Preise auswirken können.

Wesentlich zielführender und unbürokratischer sei ein System positiver Anreize, bei dem Gastronomen für die vorbildliche Einhaltung von Hygienevorschriften und darüber hinausgehender Maßnahmen ausgezeichnet würden.

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