Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte
16. September 2017
Der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings begrüßt die in dieser Woche im Landtag auf den Weg gebrachte Abschaffung der verschärften Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. „Wir senden damit ein klares Signal an jeden Polizisten im Land: Mit dem institutionalisierten Misstrauen gegenüber der Polizei ist jetzt Schluss“, so Geerlings.
Die im Dezember in § 6a des Polizeigesetzes durch Rot-Grün eingeführte Regelung enthielt eine deutliche Verschärfung der bis dahin geltenden Kennzeichnungspflichten für die Polizei. Bei Einsätzen von Einheiten der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten musste seitdem jeder Polizist individuell gekennzeichnet werden. Das in dieser Woche in den Landtag von der Nordrhein-Westfalen-Koalition eingebrachte Gesetz wird § 6a des Polizeigesetzes wieder aufheben und das Recht wieder auf die alte Regelung zurückführen.
„Wir lehnen das dieser Form der Kennzeichnungspflicht zugrundeliegende Gedankengut von Rot-Grün klar ab. Einsätze der Polizei erfolgen auf der Basis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und sorgen für Sicherheit und Ordnung. Vor Einführung dieser Regelung ist kein einziger Fall bekanntgeworden, bei dem eine Identifizierung eines Polizisten gescheitert wäre“, so Geerlings. Die Regelung sei daher schon bei ihrer Einführung nicht erforderlich gewesen und habe lediglich das Misstrauen von Rot-Grün gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. „Wir vertrauen der Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten und sind dankbar für ihren täglichen Einsatz für unser Land“, so Geerlings abschließend.