Rede: Einführung der Individual-Verfassungsbeschwerde

22. März 2018

Zukünftig kann Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt werde
Zukünftig kann Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt werde

Der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) hat heute einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Individual-Verfassungsbeschwerde vorgestellt. Künftig sollen auch Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen können, durch die öffentliche Gewalt des Landes in ihren Grundrechten verletzt zu sein.

 

„Die Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde aktiviert die grundrechtliche Substanz der Landesverfassung, sie steigert ihre praktische Relevanz und rückt sie stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung. Sie ist deshalb auch ein Instrument zur Teilhabe der Bürger am Staat“, so Geerlings in seiner Rede vor dem Plenum des Landtags. „Der Verfassungsgerichtshof, der bislang ein Staatsgerichtshof ist und sich in der Praxis im Wesentlichen mit Normenkontrollverfahren, Organstreitigkeiten und Kommunalverfassungsbeschwerden beschäftigt, wird zu einem Gericht der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und steigert ihren Rechtsschutz.