Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zur Grundsteuer

10.04.2018

Der Vorsitzende des Finanzausschusses der Stadt Neuss, Dr. Jörg Geerlings, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

 

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist richtig. Der Gesetzgeber hält immer noch am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 fest. Je weiter wir uns davon entfernen, desto ungerechter ist die Festsetzung der Steuer im Einzelfall; die Folge sind gravierende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine Rechtfertigung gibt.

 

Die Grundsteuereinnahmen ermöglichen der Stadt, die Lebensbedingungen in Neuss für die Bürgerinnen und Bürger so zu gestalten, wie wir es seit vielen Jahren erfolgreich tun. Die Städte und Gemeinden sind deshalb gut beraten, das Urteil genau zu analysieren und bei der Beratung und Beschlussfassung über ein neues Gesetz ihre Interessen zu vertreten. Das werden wir auch in Neuss tun.“

 

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und somit verfassungswidrig sind.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

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