Land schafft Klarheit: Übernachten in Kitas bleibt erlaubt!

04.07.2018

Die NRW-Koalition passt die Landesbauordnung an und stellt damit klar, dass zu Übernachtungszwecken im Rahmen von erzieherischen, kulturellen, künstlerischen, politischen oder sportlichen Veranstaltungen die begrenzte Änderung der Nutzung von Räumen nicht baugenehmigungsbedürftig ist. Für den Neusser Landtagsabgeordneten Dr. Jörg Geerlings (CDU) ist das ein gutes Signal: „Nachdem es vereinzelt zu Unsicherheiten im Umgang mit Übernachtungen in Kitas bei Trägern und Genehmigungsbehörden gekommen ist, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung schnell verdeutlicht, unter welchen Bedingungen Übernachtungen weiterhin möglich sind. Zudem werden die bestehenden Regelungen auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft.“

Kitas in Neuss hatten sich bei der CDU zuletzt über bürokratische Belastungen beklagt, denn die Neusser Stadtverwaltung hatte von ihnen zahlreiche Pläne und Konzepte angefordert. Andernorts hatten die Behörden flexibler reagiert und unbürokratisch geholfen. Zuletzt hatte die CDU das im Jugendhilfeausschuss auch von der Neusser Verwaltung eingefordert. Geerlings: „Mit dem Antrag, der schon nächste Woche im Landtag zur Abstimmung gebracht wird, wird die NRW-Koalition Wort halten und die Landesbauordnung anpassen, um dauerhaft für Träger und Genehmigungsbehörden unbürokratische Lösungen für Übernachtungen in Kitas zu gewährleisten. Mir der Regelung ist eine gute Lösung gefunden worden, die auch die hohen Sicherheitsstandards zum Schutz der übernachtenden Kinder berücksichtigt.“

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