Einheitslastenabrechnung: Neuss erhält fünf Millionen Euro zusätzlich

26.09.2018

Die Stadt Neuss kann sich im kommenden Jahr über eine erhöhte Geldzuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen freuen. Im Rahmen der Abrechnung der Beteiligung an den finanziellen Lasten der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnung) erhält die Stadt im kommenden Jahr voraussichtlich knapp 22 Millionen Euro, teilt der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) mit, nachdem das Land eine Modellrechnung veröffentlicht hat. Bislang hatte die Stadt Neuss mit einer Zuweisung in Höhe von 17 Millionen Euro geplant, so dass sich ein Mehrbetrag von fünf Millionen Euro ergibt.

„Das ist eine gute Nachricht für die Stadt Neuss und für die nun anstehenden Beratungen des städtischen Haushalts. Durch die frühzeitige Information seitens der Landesregierung werden wir in die Lage versetzt, die Zuweisungen bei unseren Planungen zu berücksichtigen“, freut sich Geerlings.

Insgesamt erstattet das Land den Kommunen im kommenden Jahr voraussichtlich 380 Millionen Euro. Mehr als 300 Städte und Gemeinden bekommen Zuweisungen.

 

Hintergrund:

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2007 dem Land aufgegeben, eine etwaige signifikante kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes auszugleichen.

Das Verfahren zur Abrechnung der kommunalen Über- bzw. Unterzahlungen regelt das Einheitslastenabrechnungsgesetz. Die Zahlungen ergeben sich auf Grundlage der Finanzbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

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