Geerlings begrüßt Urteil zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst

23.03.2019

Der Europäische Gerichtshofs hat ein Urteil zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst gefällt: Bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport in einer Notfallsituation können Kommunen rettungsdienstliche Leistungen weiterhin unter bestimmten Bedingungen ohne europaweite Ausschreibung an gemeinnützige Hilfsorganisationen vergeben.

Der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings begrüßt dieses Urteil: „Dieses Urteil bestätigt das in Nordrhein-Westfalen bewährte Gesamtsystem aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Das ist ein wichtiges Signal an die anerkannten Hilfsorganisationen, die in unserer Stadt eine gute Arbeit leisten.“

Das Notfallsystem in Nordrhein-Westfalen ist darauf ausgelegt, dass es vom medizinischen Einzelnotfall über größere Lagen mit mehreren Verletzten oder Erkrankten bis hin zu Großeinsatzlagen oder Katastrophen aufwachsen kann. Zentrales Rückgrat ist das Miteinander haupt- und ehrenamtlicher Strukturen, die insbesondere im Katastrophenschutz, aber auch im Rettungsdienst von den anerkannten Hilfsorganisationen mitgetragen werden.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt dieses bewährte System des Rettungswesens. Das gut funktionierende System der Notfallversorgung wird so nachhaltig gesichert“, so Geerlings, der im Innenausschuss des Landtags regelmäßig mit Fragen des Katastrophenschutzes befasst ist.

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