Neuregelung der Dichtheitsprüfung: unnötige Bürgerbelastungen gestrichen

19.12.2019

Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten müssen in Zukunft nur noch in begründeten Verdachtsfällen auf ihre Dichtheit überprüft werden. Das hat der Landtag jetzt beschlossen.

„Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben“, erklärt der Neusser Abgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU). „Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag lösen wir nun ein – rechtzeitig vor Ablauf der Frist Ende 2020 für Anschlüsse, die nach 1965 gebaut worden sind. Unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer werden durch die Neuregelung spürbar verhindert.“

Keine Frage ist, dass ein defekter Kanal wieder instand gesetzt werden muss. Von einem normalen Haus gehen aber in aller Regel keine Gefahren für das Grundwasser aus. Anders lautende Meinungen haben sich fachlich nicht bestätigt. Wasser, Boden und unsere natürlichen Lebensgrundlagen werden konsequent geschützt. In Zukunft soll die mehr als 300 Euro teure Prüfung aber nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden, sondern richtet sich nach dem vorhandenen Gefährdungspotential für das Grundwasser. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.

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