NRW-Koalition: 1.000 Euro Ersatz-Lohn für Solo-Selbständige

05.11.2020

Die schwarz-gelbe NRW-Koalition setzt sich seit Beginn der Corona-Pandemie auf Bundesebene für bessere Überbrückungshilfen ein. Jetzt fordert sie neue Hilfen für Solo-Selbständige, und zwar einen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von mindestens 1.000 Euro. Dieses Instrument könnte vielen Solo-Selbstständigen durch die Krise helfen.

Vielen Solo-Selbstständigen etwa in der Kunst- und Kulturszene sind bis zu 100 Prozent des Einkommens weggebrochen. Mit der aktuellen Schließung von Freizeiteinrichtungen ist vorerst keine Besserung in Sicht. Die meisten können zwar Überbrückungshilfen des Bundes beantragen, doch gibt es aufgrund der Förderbedingungen des Bundes eine Rechtsunsicherheit: Die finanzielle Hilfe darf nur für Betriebskosten ausgegeben werden und nicht, wie zunächst angekündigt, auch für den privaten Lebensunterhalt. Viele Solo-Selbständige haben aber kaum Betriebskosten, weil sie in der eigenen Wohnung arbeiten und ihr Kapital sozusagen in den Köpfen steckt.

„Schon im Frühjahr haben mich viele Solo-Selbständige aus Neuss angesprochen, weil ihnen von heute auf morgen die Existenzgrundlage entzogen war. Sie standen vor der Alternative, entweder Grundsicherung zu beantragen – das ist mit vielen Nachteilen wie zum Beispiel dem Umzug in eine kleinere Wohnung verbunden; oder aber an ihre Ersparnisse zu gehen – diese sind aber meist für die Altersvorsorge zurückgelegt“, erklärt der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU).

Die Landesregierung hat diese Missstände erkannt und unmittelbar gehandelt. So wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe eine Vertrauensschutz-Lösung geschaffen: Solo-Selbstständige konnten 2.000 Euro für ihren Lebensunterhalt ansetzen. Auch die Überbrückungshilfe wurde durch die Landesregierung ergänzt.

Jetzt soll die Landesregierung sich für die Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns in Höhe von mindestens 1.000 Euro einsetzen. Dieser soll unbürokratisch ausgezahlt werden und allen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmensinhabern mit höchstens 50 Mitarbeitern, denen durch die Corona-Pandemie die Existenzgrundlage ganz oder teilweise entzogen ist, zur freien Verfügung stehen.

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