Flüchtlingsunterbringung: Land entlastet die Stadt Neuss

24.04.2023

Neuss profitiert von den neuen Regeln zur Flüchtlingsunterbringung: Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, Flüchtlinge in Landesunterkünften in Zukunft vollständig auf die Aufnahmequoten der jeweiligen Städte anzurechnen.

In Neuss gibt es eine „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ (ZUE), die Platz für 1.000 Flüchtlinge bietet. Bisher konnte die Stadt Neuss nur die Hälfte der Flüchtlinge in der ZUE als Teil ihrer Aufnahmequote zählen. In Zukunft kann die Stadt alle 1.000 Flüchtlinge in der ZUE als Teil ihrer Quote zählen. Das bedeutet, dass die Stadt Neuss in Zukunft weniger Flüchtlinge in anderen Einrichtungen unterbringen muss. Dadurch muss die Stadt auch weniger Notunterkünfte, wie Turnhallen, nutzen.

Der Neusser Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings (CDU) findet diese Entscheidung gut: „Das Land handelt fair und hilft den Städten, die schon viel Verantwortung übernommen haben. Die menschenwürdige Unterbringung und gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten kann so besser gelingen.“

Mit der neuen Berechnungsmethode will das Land weitere Städte motivieren, Landeseinrichtungen zu entwickeln. Damit kommt es auch dem Appell der Städte des Rhein-Kreises Neuss nach, die zur Entlastung der Kommunen zusätzliche Landeseinrichtungen gefordert hatten.

Foto: Tobias Koch

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