25 Millionen vom Land – stabile Hilfe in schwierigen Zeiten
1. September 2023
Neuss kann im kommenden Jahr wieder mit einer großen finanziellen Unterstützung des Landes rechnen. Gut 25 Millionen Euro wird das Land der Stadt zur Verfügung stellen. Etwa 15 Millionen erhält sie als Pauschalzuweisungen, mehr als 10 Millionen über sogenannte Schlüsselzuweisungen. Das geht aus der ersten Vorabrechnung der Landesregierung hervor.
„Die Landesregierung bleibt weiterhin ein verlässlicher Partner unserer Stadt“, freut sich der Neusser Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings (CDU), „und zwar auch in schwierigen Zeiten.“ Die Energie- und Konjunkturkrise, die Transformation des Landes zur Klimaneutralität, steigende Zinsen und die hohe Inflation lassen wenig finanzielle Spielräume. „Trotzdem entlastet das Land unseren Haushalt und hält damit seine Zusage einer kommunalfreundlichen Politik ein,“ so Geerlings. „Davon profitieren die Neusserinnen und Neusser.“
HINTERGRUND: Gemeindefinanzierung in Nordrhein-Westfalen
Alle Städte und Gemeinden erhalten vom Land Geld im Wege des Finanzausgleichs. Das Geld ergänzt die Einnahmen der Kommunen aus Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträgen und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Kitas, Schulen und Sportplätze, das Museum und die Volkshochschule, der Bau von Straßen, Wegen und Plätzen oder auch die Feuerwehr.
Das Land zahlt Pauschalen
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt im kommenden Jahr wieder fünf Pauschalen aus: die allgemeine Investitionspauschale, die Schul- und Bildungspauschale und die Sportpauschale, die Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie die Klima- und Forstpauschale. Das Geld wird übrigens Pauschale genannt, weil die Empfänger nicht einzeln nachweisen müssen, wofür sie es ausgeben.
Allgemeine Investitionspauschale | 7.604.183,71 Euro |
Aufwands- und Unterhaltungspauschale | 970.277,48 Euro |
Schul- und Bildungspauschale | 6.031.834,00 Euro |
Sportpauschale | 571.599,00 Euro |
Klima- und Forstpauschale | Noch nicht festgelegt |
Pauschalen sind seit 2017 deutlich angestiegen
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich vorgenommen, die Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten – und sie hat Wort gehalten: Die Pauschalen sind seit 2017 um rund 50 Prozent angestiegen und bleiben trotz der allgemein schwierigen Finanzlage auch 2024 auf demselben Niveau.
Darüber hinaus: Schlüsselzuweisungen
Neuss bekommt auch im Jahr 2024 wieder Schlüsselzuweisungen. Das war in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall, denn eigentlich gilt Neuss als abundante Stadt. Das heißt, dass ihre Finanzkraft höher ist als ihr Finanzbedarf. Und abundante Städte bekommen keine Schlüsselzuweisungen. Mit 10.455.224,00 Euro erreichen die Schlüsselzuweisungen zwar nicht das Niveau des Vorjahres, damals sorgten allerdings pandemiebedingte Sondereffekte für einen Ausreißer nach oben. „Auch wenn es paradox klingt: Hohe Schlüsselzuweisungen verheißen nichts Gutes. Es wäre besser, keine zu bekommen. Denn dann hätte Neuss wieder seine frühere Finanzstärke zurückgewonnen“, so Geerlings. Auch viele umliegende Städte wie Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch, Düsseldorf oder einige Kommunen im Kreis Mettmann bekommen keine Schlüsselzuweisungen.
Weitere Zuschüsse für konkrete Zwecke
Die Kommunen erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich weitere Zuschüsse des Landes, die grundsätzlich in einem direkten Zusammenhang mit konkreten Aufgaben stehen. So bekommen etwa die Neusser Kitas im kommenden Jahr mehr als 30 Millionen Euro. Außerdem unterstützt das Land viele Einzelprojekte, etwa Sozialarbeiter in einem bestimmten Stadtteil oder den Bau einer bestimmten Straße.
Millionen über Förderprogramme
Die Landesregierung legt viele Förderprogramme auf und verteilt darüber viele Millionen an die Kommunen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Vorgehensweisen. Bei Programmen nach dem „Gießkannenprinzip“ erhalten die Kommunen nach einem Verteilungsschlüssel Geld zugeteilt und müssen dieses nur noch abrufen (Beispiele: Gute Schule 2020, Moderne Sportstätte 2022). Bei Programmen mit Antragsverfahren müssen die Städte und Gemeinden Projekte entwerfen und Anträge stellen, um Zuwendungen zu erhalten (Beispiele: Städtebauförderung, Heimatwerkstatt). Leider hat die Stadt Neuss nicht immer davon Gebrauch gemacht.