Gemeindefinanzierung: Land stellt knapp 39 Millionen Euro für Neuss bereit
31. Oktober 2025
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im kommenden Jahr 16,84 Milliarden Euro vom Land. Davon entfallen knapp 39 Millionen Euro auf Neuss.
Die Milliarden für die Kommunen sind ein Rekordhoch, trotz der allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Summe um rund eine Milliarde – ein Plus von 6,8 Prozent.
Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings MdL: „Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen leisten Tag für Tag Enormes – sie sorgen für funktionierende Kitas, sanierte Schulen, sicheren Straßenverkehr, soziale Angebote und ein gutes Miteinander vor Ort. Damit sie das auch in Zukunft können, stellt das Land 2026 rund 16,84 Milliarden Euro für die Gemeindefinanzierung bereit – so viel wie nie zuvor. Neuss werden davon rund 39 Millionen Euro zugewiesen – das sind tolle Nachrichten für unsere Stadt.“
Neben dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, der Altschuldenlösung und der Abschaffung der kommunalen Vergabevorschriften ab dem 1. Januar 2026 bleibt die Landesregierung auch mit der Gemeindefinanzierung 2026 an der Seite der Kommunen.
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur hat die Landesregierung vor wenigen Tagen das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen.
Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Ferner entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW legt fest, wie viel Geld das Land jährlich an seine Städte und Gemeinden verteilt. Das GFG sorgt dafür, dass jede Kommune – unabhängig von ihrer Finanzkraft – ihre Aufgaben erfüllen und das Leben der Menschen vor Ort gestalten kann.