Neues Ordnungsbehördengesetz stärkt Sicherheit in Neuss

21. Juni 2026

Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Novelle des Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) begrüßt die Reform und sieht darin konkrete Vorteile für Neuss:

„Mit der Novelle stärken wir unsere kommunalen Ordnungsdienste und geben ihnen moderne Instrumente für mehr Sicherheit und Ordnung vor Ort an die Hand. Davon profitieren auch die Menschen in Neuss.“

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Einführung des sogenannten Pre-Recordings bei Bodycams, erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gegen Störer sowie zusätzliche Kompetenzen der Kommunen bei der Verkehrsüberwachung.

Vor allem die neue Voraufzeichnungsfunktion bei Bodycams bewertet Geerlings positiv: „In kritischen Situationen können die entscheidenden Sekunden vor dem eigentlichen Einschalten der Kamera künftig gesichert werden. Das verbessert die Beweissicherung und erhöht den Schutz der Einsatzkräfte.“

Zudem können die Ordnungsbehörden künftig längerfristige Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten gegen Störer aussprechen.

Für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgt darüber hinaus eine klarere gesetzliche Regelung der Befugnisse kommunaler Ordnungsdienste. „Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger häufig im Polizeigesetz nachschlagen, welche Befugnisse der kommunale Ordnungsdienst überhaupt hat. Künftig sind diese Regelungen direkt im Ordnungsbehördengesetz verankert – klar, verständlich und für alle nachvollziehbar.“

Abschließend betont Geerlings: „Wir sorgen dafür, dass unsere Kommunen handlungsfähig bleiben und öffentliche Räume sicher und lebenswert gestalten können. Die Novelle ist deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Neuss.“