Der Landtag kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu erforschen. Sie sind vorübergehend tätig und erheben in öffentlicher Sitzung Beweise. Dabei haben sie ähnliche Befugnisse wie Gerichte.
Der Untersuchungsausschuss I (Fall Amri) beschäftigt sich mit dem Vorgehen der damaligen rot-grünen nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri. Amri hatte am 19. Dezember 2016 den bislang schlimmsten Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche verübt und dabei 12 Menschen ermordet.
Der Untersuchungsausschuss III (Fall JVA Kleve) klärt die Umstände der Verwechslung, der Inhaftierung, des Todes und des Umgangs mit der Familie des Amad A. auf. Der syrische Flüchtling A. saß aufgrund einer Verwechslung in der Justizvollzugsanstalt Kleve und kam bei einem Feuer in seiner Zelle ums Leben.