Themen
Innenausschuss
Der Innenausschuss beschäftigt sich in erster Linie mit Fragen der Inneren Sicherheit und der allgemeinen öffentlichen Verwaltung. Dazu zählen vor allem das Polizei- und Ordnungsrecht sowie die Organisation und Ausstattung der Polizei und des Verfassungsschutzes. Auch die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Kampfmittelbeseitigung fallen in diesen Zuständigkeitsbereich. Das Meldewesen, das Vereins- und Versammlungsrecht sowie das Waffenwesen sind weitere Aufgaben, genauso wie die Struktur der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsverfahren sowie das Beamten- und Dienstrecht. Auch mit Fragen von Datenschutz und Informationsfreiheit befasst sich der Innenausschuss.
Die NRW-Koalition hat die Innere Sicherheit zum Schwerpunktthema gemacht. Seit 2017 arbeiten wir intensiv daran, mehr Polizisten einzustellen, ihnen zeitgemäße rechtliche Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. So haben wir u.a. seitdem die Einstellung der Polizisten erhöht, das Polizeigesetz modernisiert und die Ausstattung deutlich verbessert.
Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten des Justizministeriums und mit dem Verfassungsgerichtshof. Im Einzelnen gehören dazu die Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften, die Beobachtung und Weiterentwicklung sämtlicher Rechtsvorschriften, die Rechtspolitik und die Justizforschung. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Anwendung und Durchsetzung des Strafrechts, insbesondere die Organisation und Ausstattung des Strafvollzugs, etwa Justizvollzugsanstalten; dazu gibt es die Vollzugkommission. Der Rechtsausschuss ist auch für Stellungnahmen zu verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.
Zu den Schwerpunkten der NRW-Koalition zählt es, die personelle Ausstattung und Personalentwicklung in der Justiz zu verbessern. Außerdem haben CDU und FDP die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt, etwa durch die Einführung der Individual-Verfassungsbeschwerde und die Ernennung einer Opferschutzbeauftragten.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
I („Fall Amri“) und III („Fall JVA Kleve“)
Der Landtag kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu erforschen. Sie sind vorübergehend tätig und erheben in öffentlicher Sitzung Beweise. Dabei haben sie ähnliche Befugnisse wie Gerichte.
Der Untersuchungsausschuss I (Fall Amri) beschäftigt sich mit dem Vorgehen der damaligen rot-grünen nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri. Amri hatte am 19. Dezember 2016 den bislang schlimmsten Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche verübt und dabei 12 Menschen ermordet.
Der Untersuchungsausschuss III (Fall JVA Kleve) klärt die Umstände der Verwechslung, der Inhaftierung, des Todes und des Umgangs mit der Familie des Amad A. auf. Der syrische Flüchtling A. saß aufgrund einer Verwechslung in der Justizvollzugsanstalt Kleve und kam bei einem Feuer in seiner Zelle ums Leben.