Das Bundesverfassungsgericht gibt den Ländern die Hoheit über Studiengebühren
26. Januar 2005
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern die Kompetenz für die Einführung von Studiengebühren zugebilligt. Das Gebührenverbot von Bundesministerin Bulmahn verstößt gegen das Grundgesetz, stellten die Karlsruher Richter am Mittwoch fest.
Prof. Maria Böhmer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, hob hervor, dies sei ein „entscheidender Schritt hin zu mehr Qualität und Wettbewerb an deutschen Hochschulen. Das Urteil bestätige die Haltung der Unionsfraktion, die stets die Streichung des Verbotes von Studiengebühren im Bundesrecht gefordert habe. „Was Hochschulen jetzt brauchen, um erfolgreich arbeiten zu können und international zu bestehen, ist die notwendige Autonomie, personell, finanziell und in ihrer Organisation“, sagte Böhmer.
Die bildungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Katherina Reiche, begrüßte die Entscheidung: „Studienbeiträge sind längst internationaler Standard.“ Es gehe nicht mehr um das ob, sondern um das wie. Sie forderte Bund, Länder und Wirtschaft auf, die Bedingungen für die Einführung sozial verträglicher Studienbeiträge sowie eines leistungsfähigen Stipendiensystems festzulegen.
Der Zweite Senat gab damit der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene Regelung statt. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei weder zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ noch zur „Wahrung der Wirtschaftseinheit“ erforderlich, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Das ganze Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103