Kommunales Wirtschaftsrecht im Wandel

17. Mai 2006

Zur neuen Reihe des kommunalpolitischen Gesprächskreis konnte die Vorsitzende des Bezirksverbandes Niederrhein der Jungen Union, Kerstin Stäck, zu einem heiß diskutierten Thema einladen. Die Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts in Nordrhein-Westfalen stand auf der Tagesordnung, ein insbesondere von kommunaler Seite umkämpftes Reformvorhaben der neuen Landesregierung. Der Rahmen war mit dem Golfclub Elfrather Mühle in Krefeld gesteckt und so wunderte sich niemand, dass zahlreiche junge Mandatsträger vom ganzen Niederrhein erschienen waren, um mit den bekannten Referenten zu diskutieren und sich zu informieren.


Mit den Juristen Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, dem geschäftsführenden Direktor des renommierten Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum und Dr. Jörg Geerlings von der Universität Köln waren gleich zwei Experten zur Materie geladen. Geerlings führte in die Thematik ein und stellte die geplante Reform der Landesregierung vor und stellte die politisch strittigen Passagen der Pläne vor. Insbesondere wies er auf die für Kommunen damit zukünftig schwierigen Rahmenbedingungen hin, sich weiter wirtschaftlich zu betätigen.
Pielow erklärte ausführlich den rechtlichen Rahmen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung, wozu Aufgaben der Daseinsvorsorge zählen. Für ihn sind die einschränkenden Reformvorhaben der Landesregierung rechtlich zulässig und verstoßen insbesondere nicht gegen das Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung. Auch europarechtliche Verstöße sieht er nicht. Es sei letztlich eine politische Entscheidung, ob man, wie von der Landesregierung geplant, den Grundsatz „Privat vor Staat“ realisieren wolle.
Geerlings verwies auf weitere Problemfelder, etwa dass sich kommunale Unternehmen inzwischen im Wettbewerb befinden und einschränkende Vorschriften der Regulierung gelten. Dies gelte etwa für den Bereich Energie und Telekommunikation. Da sei zumindest zu überlegen, ob man nicht zwischen öffentlichen Wettbewerbsunternehmen, wie etwa im Energiebereich, und reinen Unternehmen der klassischen Daseinsvorsorge unterscheide, also das Betreiben von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV).
In der lebhaften Diskussion wurden Vor- und Nachteile einer verschärften Einschränkung kommunaler Wirtschaftsbetätigung diskutiert, insbesondere wurde immer wieder mit der schwierigen finanziellen Lage der Kommunen argumentiert. Hierin sah Pielow kein Argument, dass einen notwendigen „öffentlichen Zweck“ ergebe. „Das Streben der Kommunen nach Gewinn stellt keinen zulässigen öffentlichen Zweck dar“, so Pielow zur gesetzlichen Lage.
JU-Chefin Kerstin Stäck verwies abschließend auf den weiteren Gesetzgebungsprozess, der noch nicht abgeschlossen sei. Auch in der Landesregierung werde das Thema strittig diskutiert. Ein Gesetzentwurf fehle bis heute und sei erst für den Herbst angekündigt. Mit der Bemerkung „Die erfolgreich gestartete kommunalpolitische Reihe wollen wir auch nach der heutigen Veranstaltung weiter fortsetzen“, schloss die Vorsitzende die Veranstaltung.