CDU Neuss will den Neusser Schulen Videoüberwachung ermöglichen
18. September 2007
Auf der jüngsten Vorstandssitzung des CDU-Stadtverbandes Neuss wurde ein von Vorstandsmitglied Andreas Hamacher erarbeiteter Antrag zum Thema „Videoüberwachung an Schulen“ verabschiedet.
Laut Vorstandsbeschluss will die CDU das Thema Videoüberwachung in Neusser Schulen auf die politische Agenda setzen und entsprechende Möglichkeiten rechtlich überprüfen lassen.
„Dabei geht es nicht darum, flächendeckend an Schulen Videoüberwachung einzusetzen“, so Andreas Hamacher. Vielmehr solle eine Bedarfsabfrage an den städtischen Schulen erfolgen und nur dort, wo dies von der Schule, etwa durch Schulkonferenzbeschluss ausdrücklich gewünscht sei, eine freiwillige Videoüberwachung ermöglicht werden. Dies liege dann vor allem in der Entscheidungshoheit der Schulen, die die Situation vor Ort am besten einschätzen könnten.
Insbesondere beabsichtigt die CDU mit ihrem Vorhaben, Gewalttätigkeiten unter Schülern und gegenüber Lehrern, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Vandalismusschäden vorzubeugen.
In der rechtlichen Würdigung der geplanten Videoüberwachung solle insbesondere die Vereinbarkeit mit Grundrechten der Schülerinnen und Schüler sowie der dort tätigen Lehrkräfte überprüft werden.
Damit setzt die CDU ihre sicherheitspolitischen Bemühungen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss fort. Die CDU hatte bereits auf Initiative von CDU-Chef Dr. Jörg Geerlings und Heiner Cöllen, der Mitglied des geschäftsführenden Parteivorstands ist, ein gesamtstädtisches Sicherheitskonzept über die Fraktion in den Rat der Stadt Neuss eingebracht, das inzwischen durch die Verwaltung umgesetzt wird.
„Wir sind zuversichtlich, dass wir auch in der Fraktion in konstruktive Beratungen zu diesem wichtigen Thema eintreten werden und sind gespannt auf die Reaktionen der einzelnen Schulen“, so Geerlings und Hamacher abschließend.
Anlage: Beschluss des Parteivorstandes:
Videoüberwachung an Schulen
In jüngerer Vergangenheit ist das Thema „Videoüberwachung an Schulen“ in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt, um Vandalismus und sonstigen Straftaten effektiv entgegenwirken zu können. Dabei ging eine entsprechende Initiative oft von den einzelnen Schulen aus. Neben Gewalttätigkeiten unter Schülern und gegenüber Lehrkörpern sind insbesondere Sachbeschädigungen an staatlichem Eigentum durch Vandalismus häufige Erscheinungsformen von Gewalt an und in Schulen. Hinzu kommen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der Parteivorstand des CDU-Stadtverbandes Neuss möge auf seiner Sitzung am 17. September 2007 beschließen:
1.) Gem. § 27 b Datenschutzgesetz NRW ist grundsätzlich eine optisch-elektronische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche möglich, soweit dies der Wahrnehmung des Hausrechts dient und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Videoüberwachung an Neusser Schulen und dort insbesondere auf den Schulhöfen rechtlich möglich ist, wenn die Schulen dies wünschen. Dabei sind insbesondere die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie der dort tätigen Lehrkörper in die rechtliche Würdigung des Vorhabens einzubeziehen.
2.) Sollte die rechtliche Prüfung ergeben, dass eine entsprechende Videoüberwachung zulässig ist, so soll durch die Stadt Neuss eine Befragung an den einzelnen Schulen durchgeführt werden, ob und inwiefern von schulischer Seite eine entsprechende Überwachung für erforderlich gehalten wird.
3.) Die beabsichtigte Videoüberwachung an Schulen soll jedoch keine Einzelmaßnahme darstellen. Die Ratsfraktion der CDU Neuss wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsstellen auf Stadt- und Kreisebene ein umfassendes Sicherheitskonzept zur Gewaltbekämpfung an Schulen zu entwickeln, das sowohl präventive als auch repressive Aspekte miteinander in Einklang bringt. Dies soll auf dem bereits durch die Ratsfraktion im Rat eingebrachten Antrag zu einem Sicherheitskonzept basieren. Insbesondere soll nur dort eine Videoüberwachung installiert werden, wo dies von der entsprechenden Schule – nach entsprechender Gremienberatung – ausdrücklich gewünscht wird.
4.) Insbesondere begrüßt der Parteivorstand in Neuss die Option, zunächst an einer oder wenigen Schulen ein entsprechendes Pilotprojekt durchzuführen, um auf gesicherter Erfahrungsgrundlage über den bedarfsgerechten Ausbau der Maßnahmen an anderen Schulstandorten nachzudenken.
5.) Es soll geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen mögliche Videoüberwachungsmaßnahmen an Neusser Schulen auf den städtischen Haushalt haben und inwiefern Kosteneinsparungen durch weniger Vandalismus an Schulen zu erwarten sind.