Von der Leyen: „Gut angelegtes Geld“

15.11.2008

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die geplanten finanziellen Entlastungen für Familien beraten. Mit dem Familienleistungsgesetz würden vor allem kinderreiche Familien unterstützt, betonte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Berlin. Sie wies darauf hin, dass Eltern Tag für Tag Zeit, Kraft, Zuwendung und Geld in die nächste Generation investierten. Da die Gesellschaft insgesamt davon profitiere, sei es nur richtig, dass Familien mit Kindern weniger besteuert würden als andere.

Die CDU-Politikerin machte deutlich, dass das Kindergeld die familienpolitische Leistung mit dem „höchsten Ansehen in der Bevölkerung“ sei. Auch schütze Kindergeld vor Armut, denn ohne diese Leistung gäbe es 1,7 Millionen mehr arme Kinder. Insgesamt schaffe das Kindergeld Gerechtigkeit und sorge für sozialen Ausgleich.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, der nun in den Bundestagsausschüssen beraten wird, soll das Kindergeld ab 1. Januar 2009 für die ersten beiden Kinder von 154 auf 164 Euro angehoben werden. Für das dritte Kind soll es 170 Euro geben, f r alle weiteren 195 Euro. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro. Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 200 Euro auf 6.000 Euro jährlich angehoben. Von diesem profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben, beziehungsweise Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen. Des Weiteren enthält das Familienleistungsgesetz ein Schulbedarfspaket, wonach einkommensschwache Familien pro Schuljahr und Kind zum Schuljahresbeginn 100 Euro erhalten. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte oder Hefte sichergestellt werden.
Auch sollen die Ausgaben für Dienstleistungen in Privathaushalten umfangreicher und einfacher als bisher von der Steuer abgesetzt werden können. Das entlaste Familien im Alltag und schaffe zusätzliche Arbeitsplätze, erklärte die Familienministerin. Konkret wird die Förderung auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gef=C 3rdert. Wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann ebenfalls Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.
Aus diesen vier Punkten werde deutlich, dass es sich beim Familienleistungspaket nicht um Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip handele, sondern um eine zielgerichtete und passgenaue Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern und ihrer Kinder berücksichtige, unterstrich von der Leyen. Vor allem die Anhebung des Kindergeldes und den höheren Kinderfreibetrag bei der Steuer bezeichnete sie als „gut angelegtes Geld“.

#neussbewegt

©2022 Dr. Jörg Geerlings 
Impressum | Datenschutz

CDU Neuss