Polizei-Video vom Wackelzug rechtswidrig?
31. August 2013
Neuss (NGZ). Die verdeckte Videoaufzeichnung des Wackelzuges durch die Polizei war rechtswidrig. Davon geht Jochen Heide aus, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei „Patt, Fischer, Feuring, Senger“. Heide, aktiver Schütze im Schützenlustzug „Nüsser Nachtschwärmer“, hat sich als Betroffener gestern zunächst schriftlich mit der Bitte um Aufklärung an Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Leiter der Kreispolizeibehörde gewandt. Doch das ist nur der Anfang. Fällt die Antwort nicht erschöpfend aus, will Heide das Verwaltungsgericht anrufen, um die Rechtswidrigkeit der Bildaufzeichnung feststellen zu lassen, schließt aber auch eine Anzeige beim Landesdatenschutzbeauftragten und das Einschalten der Dienstaufsicht nicht aus.
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