Wir wollen unsere Kommunalparlamente stärken

21. November 2017

Zukünftig kann Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt werde
Zukünftig kann Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt werde

Geerlings und Hoppe-Biermeyer zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen:

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen gegen die 2,5-Prozent- Sperrklausel in Kommunalparlamenten, erklärt der Justiziar der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Jörg Geerlings:

„Wir respektieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und werden uns die Zeit nehmen, das Urteil zu analysieren. Als CDU-Fraktion hätten wir uns jedoch eine stärkere Gewichtung der Argumente für die 2,5-Prozent-Sperrklausel in den Kommunalparlamenten gewünscht. Diese hätte vielerorts für stabilere Mehrheiten sorgen können. Ohne diese Hürde besteht Grund zur Sorge, dass es in Kommunalparlamenten fast schon institutionell zu einer naturgemäß unbeweglichen, die Ränder stärkenden „Großen Koalition“ kommt. Gleichzeitig ist die Vertretung von Gemeininteressen gegenüber Partikularinteressen eher gegeben, wenn in einem Kommunalparlament nicht überproportional viele Einzelmandatsträger sitzen. Auch diesem Umstand würde die Klausel vorbeugen. Wir vertreten die Auffassung, dass es eines probaten Mittels zur besseren Arbeitsfähigkeit und zur Stärkung der Räte und Kreistage bedarf. Die CDU-Landtagsfraktion will weiterhin eine Stärkung der Kommunalparlamente erreichen.“

Dazu auch Bernhard Hoppe-Biermeyer, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Wir akzeptieren selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegen die 2,5-Prozent-Sperrklausel, obwohl wir uns dadurch für die Arbeit der Kommunalparlamente eine Erleichterung erhofft hatten. Die Sperrklausel sorgt in erster Linie dafür, dass die Räte und Kreistage nicht zersplittern. Die Arbeitsfähigkeit vieler Kommunalparlamente wird unter dem Einfluss vieler Kleinstparteien, Einzelmandatsträger und nicht fraktionsfähiger Gruppen erschwert. Bei einer Zersplitterung der Räte ist die Handlungsfähigkeit der Kommunalvertretung zumindest gefährdet. Sitzungen könnten unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden und Entscheidungen erschwert werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Vorhaben für jede einzelne Kommune, es erschwert auch die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf für die rund 20.000 ehrenamtlich tätigen Mandatsträger. Wir müssen in Zukunft sicherstellen, dass die Kommunalparlamente handlungsfähig bleiben, denn kommunales Ehrenamt ist das Fundament unserer Demokratie.“

Hintergrund:

Heute hat sich der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster gegen die 2,5-Prozent-Sperrklausel in Kommunalparlamenten ausgesprochen. Diese besagt, dass Parteien, die bei Kommunalwahlen Stimmenanteile unterhalb der 2,5-Prozent-Marke bekommen, nicht ins Parlament einziehen können. 2016 hatte der nordrhein-westfälische Landtag dem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen zugestimmt.