Geerlings bei mündlicher Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs in Münster

17. Februar 2011

CDU- und FDP-Landtagsfraktion hatten gegen den Nachtragshaushalt mit Rekordverschuldung von rot-grün geklagt und der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) fuhr zur mündlichen Verhandlung nach Münster. „Eine beispiellose Neuverschuldung der Landesregierung trotz steigender Steuereinnahmen; das ist unseriös und mindert die Chancen nachkommender Generationen“, kommentiert Geerlings. Die mündliche Verhandlung habe gezeigt, dass das Gericht dies nicht schrankenlos hinnehme.

Der Neuverschuldung seien verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. So dürfte die Neuverschuldung nicht die Summe der Investitionen überschreiten, es sei denn, es liege eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor. Die Nettoneuverschuldung (8,4 Mrd. Euro liege ca. 4,5 Milliarden Euro über den Investitionen, deren Gesamtsumme nur 3,9 Mrd. Euro betrage. Eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sei aber bei anziehender Konjunktur und guten Zahlen des Arbeitsmarktes kaum gegeben. Das belegten alle Studien der führenden Wirtschaftsinstitute. Zudem sei schon fraglich, wie Verschuldung, die für Rücklagen gemacht werde, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beseitigen solle. „Die Verfassungsrichter haben sehr präzise Fragen gestellt, die die Landesregierung nur unbefriedigend beantwortet hat.“ Der Verfassungsgerichtshof hatte zuvor bereits mit einer einstweiligen Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushalts gestoppt. „Ein einmaliger Schritt in der Verfassungsgeschichte des Landes“. Am 15. März wird das Urteil des Verfassungsgerichtshofs verkündet.