CDU-Landtagsfraktion reicht Klage gegen den Haushalt der rot-grünen Landesregierung ein

13.07.2011

Die CDU-Landtagsfraktion hat Klage gegen das Haushaltsgesetz 2011 der Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. Damit wendet sich die CDU-Landtagsfraktion zum Jahrestag der Minderheitsregierung nach der erfolgreichen Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010 erneut gegen die rot-grüne Schuldenpolitik von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das Gesetz am 18. Mai 2011 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Linken beschlossen.

„Das Haushaltsgesetz 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen ist nichtig, da es gegen unsere Landesverfassung verstößt“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings MdL. „Wir befinden uns in einem immensen wirtschaftlichen Aufschwung, so dass eine Nettoneuverschuldung von 4,8 Milliarden Euro nicht zu rechtfertigen ist.“

Die Nettokreditaufnahme darf die Regelkreditobergrenze von derzeit 3,9 Milliarden Euro gemäß der Landesverfassung nur überschreiten, wenn eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt und die getroffenen Maßnahmen geeignet sind, diese Störung abzuwehren.

„Es liegt weder eine solche Störungslage vor, noch wären die Ausgaben der Landesregierung geeignet, eine solche abzuwehren. Bei den Ausgaben handelt es sich ausschließlich um Wahlgeschenke. Neben der Energiewende und einer zukunftsorientierten Schulpolitik stellt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte die zentrale Aufgabe der Landes- und der Bundespolitik dar. Nach vorsichtiger Schätzung wird das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte des Landes haben. Vor diesem Hintergrund ist es verantwortungslos, das Land in eine weitere Rekordverschuldung zu treiben. Diese Schuldenorgie der Minderheitsregierung, die fatale Folgen für die nachfolgenden Generationen birgt, ist keinesfalls hinnehmbar“, kritisiert der christdemokratische Landtagsabgeordnete.

Auch die Maßgaben der Schuldenbremse seien durch die hohe Neuverschuldung nicht erreicht. Danach sind die Haushalte der Länder so aufzustellen, dass im Jahr 2020 keine Einnahmen aus Krediten mehr zugelassen werden. Daraus ergibt sich für die Länder die Notwendigkeit, ab 2011 mit dem konsequenten Abbau der Nettoneuverschuldung zu beginnen. Dr. Geerlings: „Vor dem Hintergrund der immensen Neuverschuldung erscheint es nahezu ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen die „Nullverschuldungsverpflichtung“ im Jahr 2020 erreichen wird.

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