Jörg Geerlings spricht über Akzeptanz europäischen Rechts beim Verfassungsgerichtshof Polens

25.10.2018

Bei einer internationalen Tagung in der polnischen Hauptstadt Warschau am Verfassungsgerichtshof Polens sprach der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings über das Thema „Akzeptanz europäischen Rechts aus deutscher Perspektive“. Geerlings betonte: „Mit Blick auf aktuelle verfassungsrechtliche Diskussionen über den Verfassungsgerichtshof Polens in Europa hätten Themenwahl und Tagungsort aktueller nicht sein können angesichts des spektakulären Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018.“ Polen hatte ein Gesetz erlassen, das u.a. das Pensionsalter der Verfassungsrichter herabsetzte, die daraufhin zum Teil ihr Amt verloren. Dies setzte jetzt der Europäische Gerichtshof aus, und zwar rückwirkend, so dass die Richter wieder in ihr Amt gesetzt werden müssen.

Wenn Mitgliedstaaten wie Polen, Ungarn, Großbritannien („Brexit“) oder jüngst Italien mit einem europarechtswidrigen Haushalt europäische Vorgaben nicht akzeptieren, drohe die Europäische Union auseinanderzubrechen. Geerlings stellte die Situation schonungslos dar und zeigte das Verhältnis von europäischem Recht zum Recht der Mitgliedstaaten auf sowie die jeweilige Rechtsprechung, etwa vom Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof Polens und dem EuGH. Der Schwung der europäischen Einigung, etwa nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, sei verloren gegangen.

Als einen wichtigen Ansatz, Akzeptanz für die europäische Idee zu erlangen, richtete Geerlings den Blick auf den in den Verträgen verankerten Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5 EUV), die die Zentralmacht in Brüssel beschränke und den Mitgliedstaaten Handlungsfelder zuweise, wenn auch derzeit noch nicht klar genug. Inhaltlich bedeutet der Grundsatz der Subsidiarität, dass der kleineren Einheit der Vorrang im Handeln gegenüber der größeren Einheit nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit zukommt. Der Vertrag von Lissabon habe diesen Grundsatz, der seinen Ursprung in Deutschland habe, gestärkt, und nunmehr die „regionale“ und die „lokale“ Ebene ausdrücklich aufgenommen. Als wichtige Beispiele nannte Geerlings die kommunale Selbstverwaltung und Bereiche der Daseinsvorsorge, die besser in den Mitgliedstaaten aufgehoben seinen, als bei der Europäischen Union. Zentrale Handlungsfelder dagegen, bei denen die Bürger Europas Antworten erwarteten, sieht Geerlings insbesondere bei Fragen der Energie- und Klimapolitik, der Sicherung der Außengrenzen sowie einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, bei denen nationale Alleingänge von vorneherein zum Scheitern verurteilt wären.

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