Rot-grüne Verschuldungsorgie vom Verfassungsgericht gestoppt

15.03.2011

Mit seinem heutigen Urteil des Verfassungsgerichts hat die rot-grüne Landesregierung ihre größtmögliche Schlappe erlitten. Die massive Verletzung der Interessen unserer Kinder und Enkelkinder durch die Schuldenpolitik von Frau Kraft wurde für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die rot-grüne Landesregierung des Verfassungsbruchs überführt. Frau Kraft hat als erste Regierungschefin die Verschuldung ausdrücklich zu ihrem Regierungsprinzip erklärt. Daher fordere ich: Diesen Politikansatz muss sie nun aufgeben.

Eine solide Haushaltspolitik ist meiner Ansicht nach die Voraussetzung für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und zugleich Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Spätestens seit den Erfahrungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise bemühten sich alle Regierungen in Europa um eine verantwortliche Haushaltspolitik, indem sie konsequent auf Haushaltsdisziplin setzen, außer der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die sich für eine ungebremste Verschuldungspolitik entschieden habe. Dafür habe die Landesregierung nun die Quittung erhalten.

Die richtige Alternative zu diesem unverantwortlichen Verfassungsbruch heißt sparen. Damit werden die Schulden gebremst und auch zukünftige Generationen könnten gestalten, statt Schulden und Zinsen zu verwalten. Der Haushalt 2011 biete hierzu die Möglichkeit. Sollte auch bei diesem Haushalt massiv auf Kosten der Zukunft verschuldet werden, bleibe ein weiterer Gang zum Verfassungsgerichtshof nach Münster unausweichlich.

#neussbewegt

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